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Erinnerung zum Saisonbeginn: Einfuhrbestimmungen für Chile

Um Schädlingen, Seuchen und der Ausbreitung nicht-heimischer Tier- und Pflanzenarten vorzubeugen, gelten in Chile sehr strenge Regeln bezüglich der Mitnahme tierischer und pflanzlicher Produkte, deren Nichtbeachtung zu empfindlichen Geldstrafen und Strafprozessen führen kann. Passagiere erhalten an der Grenze ein Formular, auf dem sie alle mitgeführten Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs deklarieren. Das Gepäck wird bei der Einreise kontrolliert.

Generell können die folgenden Produkte NUR NACH DEKLARATION eingeführt werden:

a) pflanzliche Produkte
– Kaffee, Kakao, Nüsse, Trockenfrüchte, etc.
– Fruchtsäfte, Alkoholische Getränke
– Öle, Speisestärke, Mehl, Grieß und Zucker
– Marmeladen, Obst- und Gemüsekonserven
– Cerealien, Gewürze, Tee
– Samen, natürliche Pflanzenfasern, Rinde, Früchte, Blüten und andere getrocknete
pflanzliche Produkte

Frisches Obst und Gemüse darf ÜBERHAUPT NICHT eingeführt werden, sondern müssen VOR der Zollkontrolle in dafür aufgestellte Behälter geworfen oder NACH DEKLARATION beim Zoll abgegeben werden.

b) tierische Produkte
– fleischhaltige Konserven
– Essen für den persönlichen Gebrauch (Sandwiches, Fertiggerichte) mit gekochtem/ge-
bratenem Fleisch
– Wurstwaren und Schinken
– Milchprodukte (Milch, Sahne, Joghurt, etc.)
– Käse
– gekochte Eier
– Honig
– Lederwaren und Felle, Wolle (dies bezieht sich auf Rohmaterialien und Kunsthandwerk,
nicht jedoch auf bereits behandelte und verarbeitete Materialien, wie Schuhe, Gürtel,
Handtaschen, Wollkleidung, etc.)

Bei industriell gefertigten Produkten wird bei der Kontrolle darauf geachtet, dass diese originalverpackt und ungeöffnet sind, sowie auf Auszeichnung der Inhaltsstoffe.

Bitte weisen Sie Ihre Kunden auf diese Kontrollen hin, um hohe Geldstrafen und lange Wartezeiten zu vermeiden. Vielen Dank. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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