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Hinweis: Verwendung von Drohnen in Chile

Für die meisten Reisenden ist es selbstverständlich und wichtiger Bestandteil des Urlaubs, unvergessliche Reiseeindrücke visuell festzuhalten. Auf der Suche nach beeindruckenden Aufnahmen erfreut sich neben dem klassischen Fotoapparat und Handys auch der Einsatz von Drohnen immer größerer Beliebtheit. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Verwenden von Drohnen in Chile zwar grundsätzlich nicht verboten ist, aber sehr strengen Vorschriften unterliegt. So müssen Drohnen bei Einfuhr nach Chile registriert und verzollt werden. Die chilenischen Behörden verlangen ebenfalls eine Versicherung für das Gerät. Die Gebiete, in denen Drohnen in Chile eingesetzt werden dürfen, sind sehr begrenzt und werden streng kontrolliert. Grundsätzlich gilt: Nur in unbewohnten Regionen, die nicht als Naturschutzgebiete (Nationalparks) deklariert sind, können Reisende Drohnen steigen lassen. Der Einsatz von Drohnen ist in der Nähe von Ortschaften, Flughäfen und Militärzonen verboten. Darüber hinaus darf die Flughöhe 120 Meter nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

Fragen beantwortet gern Ihr/e travelArt Ansprechpartner/in.

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